
Beratungsbesuch nach §37.3. SGB XI
Für mehr Sicherheit und Unterstützung zu Hause
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause ohne professionelle Pflegedienste gepflegt werden. Sie dient der Sicherstellung der Pflegequalität und der Unterstützung pflegender Angehöriger oder anderer nicht-professioneller Pflegepersonen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und klären, was wirklich wichtig ist. Ob zu Hause, digital oder persönlich bei uns vor Ort – unsere Beratung ist unabhängig und maßgeschneidert.
Wenn Sie als Pflegebedürftiger für die häusliche Pflege Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche abzurufen. Der Beratungseinsatz durch unsere Pflegeexperten, auch Beratungsbesuch genannt, ist eine verpflichtende Beratung für Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige. Pflegebedürftige oder Pflegepersonen können selbst bestimmen, wer das Beratungsgespräch ausführen soll. Bei Pflegegraden 2 oder 3 sind Sie zu einem halbjährlichen Beratungsgespräch verpflichtet. Für die Pflegegrade 4 und 5 ist ein vierteljährlicher Turnus vorgeschrieben. Werden Sie bereits durch einen Pflegedienst betreut, können Sie unabhängig vom Pflegegrad einen halbjährlichen Beratungstermin in Anspruch nehmen.
Als unabhängiger Dienstleister ist es unser vorrangiges Anliegen, Menschen in ihrer Pflegesituation optimal zu beraten und mögliche Ressourcen zu nutzen. Sie erhalten umfassende Informationen für alle Möglichkeiten einer optimalen Versorgung.
Pflicht oder freiwillig?
Die gesetzliche Regelung im Überblick
Beratungsbesuche dienen Ihrer Sicherheit und sollen pflegende Angehörige entlasten. Sie sind kein Kontrollinstrument, sondern eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag – und wir gestalten sie für Sie so angenehm, hilfreich und unkompliziert wie möglich.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle im Überblick:
Pflegegrad 2 & 3
Halbjährliche Beratung – also einmal pro Kalenderhalbjahr.
Pflegegrad 4 & 5
vierteljährliche Beratung, das heißt einmal pro Quartal
Pflegegrad 1
freiwillige Beratung – eine gute Möglichkeit, sich frühzeitig zu informieren und vorsorglich zu unterstützen
Gut zu wissen: Jede zweite Beratung darf auch per Videotelefonie erfolgen – ganz flexibel und bequem von zu Hause aus.
Inhalte der Beratung
– Qualität der häuslichen Pflege
– Anleitung und Tipps für pflegende Angehörige
– Unterstützung bei Pflegeproblemen
– Information über Entlastungsangebote, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung
– Hinweise auf Pflegekurse oder weitere Leistungen
Kosten
Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Pflegekasse – sie ist für Pflegebedürftige kostenfrei.